RECHT
Ist es vom ethischen Standpunkt her in Ordnung, den Prozess als eine Geschäftsmöglichkeit anzusehen?
Es ist nicht unethisch, ein Verfahren auch als Geschäftsmöglichkeit anzusehen. Die wenigsten Verfahren eignen sich aber dafür.
Ja, allerdings nur wenn jeder Zugang zum Rechtssystem hat, also auch diejenigen, die kein Geld haben, den Anwalt zu bezahlen.
Als Vorbemerkung: ein Anwalt hat lange studiert und sich spezialisiert, genau um Mandanten vor Gericht vertreten zu können und ihnen zu helfen, einen Fall zu gewinnen. Dass der Anwalt hierfür ein Gehalt erhält, ist angesichts der Investition, die der Anwalt die Jahre vorher getätigt hat, nur angemessen.
Ethisch vertretbar ist eine solche Geschäftsmöglichkeit allerdings nur dann, wenn jeder sich einen Anwalt leisten kann, d.h. die Gesellschaft muss z.B. durch Prozesskostenhilfe sicherstellen, dass jeder seine Recht notfalls auch vor Gericht verteidigen (lassen) kann.
Solange es in Ordnung ist, dass Unternehmen durch unlautere Machenschaften Milliarden Euro dem Verbraucher unrechtmäßig aus der Tasche ziehen, ist es absolut in Ordnung diese in die Schranken zu weisen und eine strategische Gegenbewegung zu organisieren.
Nein, das "Geschäft" ist die Vertretung der Interessen, nicht der Prozess
Leistung gegen Geld
der Tauschhandel ist bereits abgeschafft
Nur dann, wenn er notwendig ist um die Interessen des Mandanten durchzusetzen und hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht. Prozesse zu führen, die von vornherein aussichtslos sind, nur weil man Umsatz macht, ist schändlich.
Jeder Prozess ist per se für einen Anwalt eine Geschäftsmöglichkeit. Der Anwalt verdient schließlich u.a. sein Geld mit Prozessen. Die Frage ist vielmehr: Darf man die Mandantsführung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten leiten lassen. Dies ist eindeutig zu verneinen. Bei jedem Mandant muss der Mandant und dessen Interessen im Vordergrund stehen. Der Rechtsanwalt ist Vertreter der Interessen des Mandanten. Wobei natürlich auch gilt: Wer seine eigenen Interessen nicht vertreten kann, kann auch nicht die Interessen seines Mandanten vertreten! |
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