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RECHT: Welche Gründe gab es für ... Es kommt immer wieder vor
 
 
 
 
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RECHT

Welche Gründe gab es für Sie, einen Fall abzulehnen? Wie haben Sie Ihre Entscheidung begründet?
 
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Es kommt immer wieder vor, dass Fälle abgelehnt werden. Es gibt auch immer eine Begründung und im Regelfall auch eine Empfehlung, welchen Anwalt er für den Fall noch befragen könnte. 


Ich nehme keinerlei Fälle in einem Rechtsgebiet an, in dem ich mich nicht auskenne, z.B. Familienrecht oder Strafrecht. Dann empfehle ich aber stets einen Anwalt meines Vertrauens, der in diesem Rechtsgebiet hauptsächtlich tätig ist und bei dem der Mandant gut aufgehoben ist.
Wenn ich Fälle aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten ablehne, was relativ selten der Fall ist, dann sind die Gründe für mich auch schwerwiegend und ich erläutere dem Mandanten dies auch. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Mandant mich bewußt anlügt, um mich zu "seinem Instrument" zu machen oder ich sehe, dass der Fall aussichtslos ist, der Mandant aber auf Biegen und Brechen klagen möchte. Das ist nicht meine Sache und wenn der Mandant sich in sein Unglück stürzen möchte, dann bitte nicht noch mit meiner Hilfe.
 


Es kommt immer wieder vor, dass ich ein Mandat ablehne. Die Gründe sind vielfältig: Arbeitsauslastung, fehlende Kenntnisse oder Erfahrungen auf dem Gebiet etc. 


Bisher keine, da eine ordentliche Rechtsberatung und -betreuung ein Grundrecht darstellt. Eine Verweigerung der Hilfe wäre insoweit mit meinem beruflichen Ethos nicht vereinbar. 


Grundvoraussetzung für die Beauftragung einer Detektei ist das "berechtigte Interesse". Liegt dieses nicht vor kann ein Auftrag nicht angenommen werden.

Ein gutes Beispiel für die Richtigkeit dieser Regelung ist, dass ein Stalker somit eine Detektei nicht damit beauftragen kann sein "nach unbekannt verzogenes" Opfer ausfindig zu machen.
 


Es gibt Verträge, die wir aus formalen Gründen nicht annehmen können, beispielsweise, wenn Originaldokumente verloren gegangen sind. Zudem berechnen wir für jeden Kunden, was ihm konkret an Geld noch zusteht. Daraus ergeben sich selten Fälle, bei denen wir keinen Erfolg erwarten können. In diesen Fällen lehnen wir eine Übernahme natürlich ab. 


Persönliche Abneigung, Missachtung unserer Tätigkeit 


Ich lehne ab, wenn es um Kinderpornografie geht. Hier bin ich befangen 


Es gab solche Fälle, in denen ich festgestellt habe, dass die Angaben, die der Mandant mir in Bezug auf Inhalt und Ablauf einer Anlageberatung machte, nicht stimmtenund ich feststellte, dass er beispielsweise ihm nahestehende Zeugen motivieren wollte, das auszusagen, was passt. Ich hab ihm direkt und unmißverständlich gesagt, dass er sich einen Anwalt suchen soll, dem das egal ist. 


Ich lehne Mandate ab, die nicht zu den Rechtsgebieten gehören, auf denen ich mich spezialisiert habe. Nach meiner Überzeugung kann kein Anwalt qualitativ hochwertige Rechtsberatung auf allen Rechtsgebieten leisten. Hierunter würde der Mandant leiden.

Auch wenn ich feststelle, dass der Mandant falsche Vorstellungen hat und unbelehrbar ist, lehne ich die Mandantsübernahme ab.

Ich begründe meine Entscheidung immer mit den tatsächlichen Gründen.
 


Gründe können sein:

Arbeitsüberlastung,
unzureichende Erfahrung in dem entsprechenden Rechtsgebiet,
erkennbare Unwahrheit der Mandantenschilderung,
Beratungsresistenz,
unzumutbare Arbeitsbedingungen,
Charakterliches Fehlverhalten,
etc.

Entsprechend unterschiedlich sind auch die Begründungen.
 



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