RECHT
Was passiert, wenn Sie es intuitiv spüren, dass Ihr Mandant Sie belügt?
Ich weise den Mandanten (ohne konkreten Anlass) ganz zu Beginn darauf hin, dass nur eine vollständige und umfängliche Schilderung des Sachverhaltes eine solide rechtliche Einschätzung ermöglicht und eine unvollständige Information rechtliche Nachteile mit sich bringen kann. Dem Mandanten ist also bewußt, dass er im eigenen Interesse alles so schildert, wie er den Sachverhalt wahrgenommen hat.
Aufgrund meiner langjährigen Berufstätigkeit merke ich sehr schnell, ob ein Mandant die Unwahrheit erzählt. In diesem Fall spreche ich den Mandanten sehr direkt darauf an und weise ihn darauf hin, dass ich ihn nur dann gut vertreten kann, werde und will, wenn er mir die umfassende Wahrheit erzählt. Will oder kann er dies nicht, bin ich nicht die richtige Anwältin für ihn, da das Vertrauen fehlt- dann muss er sich konsequenterweise einen anderen Anwalt suchen.
Es ist im Strafrecht nicht unbedingt wichtig, die so genannte Wahrheit zu kennen. Möglicherweise testet der Mandant an mir seine Strategie der Verteidigung und korrigiert die Version im Laufe des Mandatsverhältnisses. Ich weise in aller Regel dann darauf hin, dass die Geschichte unglaubwürdig ist und bei Gericht nicht erzählt werden sollte. Manchmal kommt es dann dazu, dass der Mandant mir eine andere Version erzählt. Allerdings ist fraglich, ob es im Strafverfahren eine objektive Wahrheit gibt.
Problem ansprechen, aus der Welt schaffen oder Mandat beenden - denn die Lüge gereicht dem Mandanten oft zum Nachteil und vereitelt damit die optimale Betreuung.
Nur wenn wir alle Fakten zum Hintergrund der Beauftragung kennen, können wir mit unserem Klienten zusammen ein perfektes Konzept erarbeiten und anschließend die bestmögliche Arbeit garantieren und das Risiko eines Auffallens auf ein Minimum reduzieren.
Unsere Kunden haben keinen Grund uns zu belügen – ganz im Gegenteil – es geht ja nicht darum, dass die Kunden Recht oder Unrecht getan haben, sondern die Unternehmen gegen die wir vorgehen.
Bereits im Beratungsvertrag wird ein Haftungsausschluss vereinbart. Unseren Gutachten stellen wir immer eine Auftragsbeschreibung und einen Sachverhalt voran. Diesen lassen wir vom Mandanten bestätigen.
Gespräch intensivieren, Nachfragen, Sachverhaltserforschung, logische Widersprüche aufzeigen
Ich frage ihn warum er es tut
Dann lehne ich das Mandat ab.
Wenn mich ein Mandant belügt, lege ich das Mandat nieder.
Ich weise darauf hin, daß eine richtige Einschätzung der Lage nur möglich ist, wenn ich umfassend und wahrheitsgemäß informiert werde. Ich merke schnell, ob der Mandant dies tut oder nicht. Bleibt er bei seinem Verhalten, nehme ich das Mandat nicht an oder lege das bereits begonnene Mandat nieder. In diesen Fällen fehlt es an der Vertrauensbasis. |
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