RECHT
Wie berechnen Sie Ihre Tarife? Stehen Sie in Bezug zu Ihrem Einsatz, zu dem, was auf dem Spiel steht, oder hängen Sie von den finanziellen Möglichkeiten des Mandanten ab?
Der Großteil wird über Honorarvereinbarungen abgedeckt. Dort kommen eine Reihe von Gesichtspunkten zu tragen (auch die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten).
Es gibt sowohl Honorarvereinbarungen als auch die Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsordnung. Die Honorare hängen insoweit weniger von den finanziellen Möglichkeiten des Mandanten ab, sondern vielmehr von dem Wert der rechtlichen Streitigkeit und dem Umfang sowie der Art meiner Tätigkeit. Meine Mandanten werden hierbei vor Mandatserteilung umfassend über die Kosten aufgeklärt, die entstehen können.
Eine Mischung aus allem. Im Strafrecht gibt es so genannte Rahmengebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Aufwand meiner Tätigkeit, der Bedeutung der Sache für den Mandanten und sicherlich auch etwas nach dessen finanziellen Möglichkeiten.
Je nach Mandant wird die für diesen (und den Fall!) passende Vergütung gewählt. Dabei ist es mir und meinem Partner wichtig, dass auch Beratungshilfemandate keine Mandate zweiter Klasse sind. Jeder hat insoweit das Recht auf eine erstklassige Beratung und Betreuung.
Wir bieten verschiedene Modelle an um Mitglied einer unserer Anspruchsgemeinschaften zu werden. Ja nach Wahl des Modells können Kunden komplett kostenfrei ihr verloren gegangenes Geld durch uns zurückbekommen, dafür bekommen wir einen prozentualen Anteil am Gewinn und der Kunde reicht seine Verträge völlig risikofrei bei uns ein. Es gibt aber auch Modelle, bei denen eine geringe Kündigungsgebühr fällig wird, bei denen der Kunde dann aber einen höheren Prozentsatz vom Gewinn ausgezahlt bekommt. Die Entscheidung für ein Modell hängt also vom individuellen Fall ab.
Steuererklärungen und Jahresabschlüsse sowie Gewinnermittlungen werden nach der StBerVO abgerechnet. Der restliche Aufwand wird nach Zeithonorar berechnet. Dies wird individuell vereinbart.
Wir berechnen unsere Tarife sowohl mit Honorarvereinbarungen als auch nach türkisches Rechtsanwaltsvergütungsordnung. Die Honorare hängen nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Mandanten ab, sondern von dem Wert der rechtlichen Streitigkeit.
Stundenhonorar
Finanzielle Abhängigkeiten oder Größe eines Projektes schränken die Unabhängigkeit und Objektivität ein
Qualität hat ihren Preis
Leben und leben lassen
In der Regel rechne ich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. In geeigneten Fällen treffe ich mit dem Mandanten jedoch eine Honorarvereinbarung, wenn Streitwert und Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.
Für die Vergütung gibt es verschiedene Modelle, die vom Einzelfall abhängen.
Kriterien sind z.B. die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Falles und der zu erwartende Arbeitsaufwand. Das wird individuell entschieden. |
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